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Spremberg: Gewässerumlage sorgt für Verwirrung

21. Februar 2023

Die Stadt Spremberg teilt mit:

Bei den in den letzten Wochen von der Spremberger Stadtverwaltung verschickten Umlagebescheiden an Grundstückseigentümer vermuten viele, dass sie fürs Jahr 2021 zu Unrecht für die Gewässerumlage belangt würden. Dem ist aber nicht so, heißt es aus dem Fachbereich Planen und Bauen. Letztmalig wurde diese Umlage auf den Abgaben-/ Umlagebescheiden vom 29.01.2021 zusammen mit der Grundsteuer A und B und weiteren Abgaben ausgewiesen. Dabei wurde auf den Abgabenbescheiden als Zeitraum bei der Umlage des Gewässerunter-haltungsverbandes zwar das Jahr 2021 genannt, jedoch wurden damit die Beiträge der Gewässerverbände des Vorjahres, sprich 2020, gedeckt. Eine entsprechende Erläuterung dazu ist auf der Rückseite der vorausgegangenen Bescheide zu finden.

Mit den Umlagebescheiden vom 07.02.2023 wurden nun die Beiträge der Gewässerverbände für das Veranlagungsjahr 2021 an die Grundstückseigentümer verschickt. Grund für die Veränderung der Beitragsberechnung ist eine Gesetzesänderung zum 01.01.2021 nach der die Grundstücke nicht mehr nur nach der Gesamtfläche bemessen werden, sondern nun auch in Nutzungsarten unterteilt werden müssen.

Des Weiteren steht fälschlicherweise auf dem Umlagebescheid, dass bei vorliegender Einzugsermächtigung der Betrag vom Konto eingezogen würde. Aus technischen Gründen funktioniert das aber nicht. Es muss zwingend ein neues SEPA-Lastschriftmandat erteilt werden. Ein entsprechendes Formular liegt allen Briefen bei. Natürlich ist es auch möglich, die entsprechende Summe wie üblich zu überweisen.

Ebenso ist es nicht möglich, den auf den Bescheiden aufgedruckten QR-Code für die Direktüberweisung mittels Banking-App zu nutzen. Durch einen technischen Fehler sind hier die erforderlichen Daten nicht hinterlegt.


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