Brandenburg stoppt Ökosystem-Sanierung
27. Februar 2025
Das Land Brandenburg setzt die seit August 2024 geltende EU-Wiederherstellungsverordnung vorläufig aus. Landwirtschafts- und Umweltministerin Hanka Mittelstädt (SPD) begründete den Schritt am Mittwoch in Potsdam mit fehlenden rechtlichen Vorgaben auf EU- und Bundesebene zur konkreten Umsetzung der Verordnung. Experten gehen davon aus, dass der Bund zunächst gesetzliche Verfahrensregeln erlassen muss, bevor die Regelung auf Landesebene greifen kann. Eine Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes scheint unausweichlich.
Kein Schnellschuss – Konsens mit Landnutzern angestrebt
Die Ministerin betont, dass Brandenburg die Verordnung grundsätzlich umsetzen wolle – jedoch im Einklang mit Naturschutz und Landnutzern. Um den bestmöglichen Weg zu finden, plant ihr Ministerium einen Workshop mit Landnutzer- und Umweltorganisationen, um die Umsetzbarkeit der EU-Vorgaben gemeinsam zu besprechen. Bis es eine Einigung gibt, sollen keine unumkehrbaren Maßnahmen getroffen werden. „Es geht nicht darum, irgendeine nicht näher definierte Natur zu schützen, sondern die Kulturlandschaften mit Augenmaß weiterzuentwickeln“, so Mittelstädt.
EU-Wiederherstellungsverordnung: Ziel bis 2030
Die EU-Wiederherstellungsverordnung verpflichtet alle Mitgliedstaaten, geschädigte Ökosysteme wiederherzustellen. Bis 2030 sollen auf mindestens 20 Prozent der Land- und Meeresflächen der EU Maßnahmen zur ökologischen Wiederherstellung umgesetzt werden.
Lob von Land- und Forstbesitzern, scharfe Kritik von den Grünen
Große Zustimmung für den Stopp des Vollzugs kommt von Land- und Forstflächenbesitzern. Max von Elverfeldt, Vorsitzender des Verbands der Familienbetriebe Land und Forst, nannte die Entscheidung einen wichtigen Schritt zur Vermeidung unnötiger Belastungen für die Landwirtschaft. „Maßnahmen zur Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme sollten auf freiwilliger Basis und in partnerschaftlicher Kooperation erfolgen“, so Elverfeldt.
Die Brandenburger Grünen dagegen sprechen von einem Rechtsbruch und einem Skandal. Bundestagsabgeordneter Michael Kellner (Grüne) kritisiert, dass Brandenburg sich „nicht einfach aus EU-Recht verabschieden“ könne. Die Verordnung gelte unmittelbar in allen Mitgliedstaaten und müsse umgesetzt werden. „Was Ministerin Mittelstädt hier betreibt, ist ein gefährliches Verzögerungsspiel, das den dringend nötigen Naturschutz ausbremst und finanzielle Risiken für Deutschland heraufbeschwört“, so Kellner.
Brandenburg steht mit seiner Entscheidung nun zwischen den Interessen der Landwirtschaft und den Verpflichtungen gegenüber der Europäischen Union – eine Lösung muss zeitnah gefunden werden.