Neue Seenlandschaft in Jänschwalde – doch wer prüft die Risiken?
12. März 2025
Der Tagebau Jänschwalde ist Geschichte – an seiner Stelle soll eine Drei-Seen-Landschaft entstehen. Doch während die Pläne für die Nachnutzung des ehemaligen Braunkohlegebiets von der Leag bereits genehmigt wurden, sorgt eine Entscheidung des Landesbergamts Brandenburg für große Kritik.
Denn die Behörde hat auf einen Erörterungstermin verzichtet, bei dem Bürger, Umweltverbände und andere Interessierte ihre Einwände hätten vorbringen können. Ist das rechtens – oder wird hier eine wichtige Diskussion umgangen?
Warum gibt es keine öffentliche Anhörung?
Normalerweise sind Erörterungstermine ein fester Bestandteil großer Genehmigungsverfahren. Sie ermöglichen es Bürgern und Umweltverbänden, ihre Sorgen und Forderungen direkt vorzutragen. Doch das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) argumentiert, dass ein solcher Termin rechtlich nicht erforderlich sei. Auch die Leag betont, dass die Behörde über den Ablauf entscheide.
René Schuster von der Grünen Liga Cottbus kritisiert diesen Schritt scharf. Laut ihm gibt es dringenden Redebedarf, insbesondere in Bezug auf die Standsicherheit der künftigen Seen. Nach den überraschenden Rutschungen am Cottbuser Ostsee müsse viel genauer geprüft werden, ob sich ähnliche Probleme in Jänschwalde vermeiden lassen.
Drohen geologische Probleme und Wassermangel?
Neben der Sicherheit der Ufer gibt es auch Unsicherheiten bei der Wasserversorgung der geplanten Seen. Experten warnen, dass die Flutung bis 2044 dauern könnte – und dass möglicherweise nicht genug Wasser zur Verfügung steht. Besonders brisant: Die Leag plant, Wasser aus der Neiße für die Befüllung zu nutzen. Da es sich um einen Grenzfluss handelt, müsste Polen in das Verfahren einbezogen werden. Ob das bereits geschehen ist, bleibt unklar.
Kann die Entscheidung noch gekippt werden?
Noch ist das Verfahren nicht abgeschlossen. Bis zum 17. März 2025 läuft die öffentliche Auslegung der Pläne, bis April können Widersprüche eingereicht werden. Sollte es im weiteren Verlauf Probleme mit der wasserrechtlichen Erlaubnis oder dem Planfeststellungsverfahren geben, könnte ein Erörterungstermin doch noch notwendig werden.
Für Umweltverbände wie die Grüne Liga ist das ein Hoffnungsschimmer. Sie fordern weiterhin, dass die Pläne umfassend diskutiert werden, bevor unumkehrbare Entscheidungen getroffen werden.